
Mit Relativität des Schuldverhältnisses wird der Umstand bezeichnet, dass ein Schuldverhältnis grundsätzlich Rechte und Pflichten nur zwischen den beteiligten Parteien begründet. Im Gegensatz dazu, sind die durch das Sachenrecht begründeten Rechte absolut. Eine Ausnahme von der Relativität der Schuldverhältnisse ist der Vertrag zugunsten Dr...
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